Geldauflagen und Bußgeldspende
Beträge, die durch Staatsanwaltschaften und Gerichte zugunsten der Lebenshilfe Neustadt angeordnet werden, stellen für uns eine wertvolle Unterstützung in der Projektarbeit dar.
Geldauflagen & Bußgeldspende
Gerne senden wir Ihnen weiterführende Informationen über unsere Arbeit zu.
- Wir garantieren eine transparente Verwaltung der Geldauflagen und absolute Diskretion über die jeweiligen Vorgänge.
- Wir verpflichten uns, den zuständigen Behörden Eingänge bzw. Zahlungsverzüge zeitnah zu bestätigen.
- Die Lebenshilfe Neustadt ist als gemeinnützig anerkannt (Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Neustadt Steuernummer 31/662/1030/6 vom 28.11.2018). Der Verein verwendet die Gelder ausschließlich für den in der Satzung festgelegten Zweck.
- Für eingegangene Geldauflagen und Bußgelder stellen wir keine Zuwendungsbestätigung aus.
- Informationen für Zahlungspflichtige
Ihnen wurde auferlegt, ein Bußgeld an die Lebenshilfe Neustadt zu zahlen?
Bitte zahlen Sie den Betrag über folgende Bankverbindung ein:
Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN DE78 5465 1240 0004 8379 51
BIC MALADE51DKH
Ebenso möchten wir Sie bitten, immer den Verwendungszweck Geldauflage, Ihren vollständigen Namen und das Aktenzeichen zu verwenden. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und die zuständige Behörde entsprechend zu informieren.
Wichtiger Hinweis: Dies ist kein Spendenkonto!
Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen, denn Bußgelder und Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetzt nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zu einer eventuellen Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde.