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Lebenshilfe Neustadt e.V.
Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN DE78 5465 1240 0004 8379 51
BIC MALADE51DKH
Zuwendungsbestätigung
Bei einem Betrag bis zu 300,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden.
Bei Spenden über 300,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt, die wir Ihnen gerne zeitnah ausstellen. Vermerken Sie gut leserlich Ihre genauen Adressdaten!
Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen unter 300,00 Euro aus.