Fachberatung im Kinderschutz
Kinderschutzfachkraft (IseF) der Lebenshilfe Neustadt
Gemeinnützige Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und für ihr Wohl zu sorgen.
Kinderschutzfachkräfte (IseF) haben als Aufgabe ihnen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Dies kann sein: Bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (KWG), bei der Analyse der Risiken und Ressourcen des Betroffenen, bei der Einbeziehung des Betroffenen und des Umfelds, bei der Versachlichung der Situation und bei der Besprechung des weiteren Vorgehens.
Aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (kurz EU-GrCH) bestimmt der Artikel 24:
„(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
- Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
- Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.“
Arten der Kindeswohlgefährdung und der am häufigsten auftretenden Fälle können sein:
- Vernachlässigung,
- psychische Misshandlung,
- körperliche Misshandlung oder
- sexuelle Gewalt
Falls Sie sich angesprochen fühlen oder Fragen zum Thema haben, können Sie sich jederzeit telefonisch, per Mail oder persönlich an mich wenden.
Das Angebot gilt gleichwohl für Familien und Angehörige von Kindern und Jugendlichen als auch für Fachkräfte und Kolleg:innen.
Gespräche sind in unseren Räumlichkeiten oder auch an neutralen Orten möglich.