Unterstütztes Wohnen in Wohngemeinschaften oder im Einzelwohnen

 

Kontakt

Friedrich-Olbricht-Str. 8
67433 Neustadt
Tel. 06321/8993-22


Mail: Monika.Kröll@lebenshilfe-nw.de

Leitung: Monika Kröll


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Leitidee         Definition            Rechtliche Grundlagen             Personal               Aufnahmeverfahren und Personenkreis          Ziel           Wohngruppen


Die Leitidee

Mit dem Angebot Unterstütztes Wohnen möchte die Lebenshilfe Neustadt ihr Angebotsspektrum ergänzen und eine alternative Wohnform für Menschen mit geistiger Behinderung außerhalb des Elternhauses bzw. eines Wohnheimes zur Verfügung stellen, um zum einen die Wahlmöglichkeiten für die Klienten zu erhöhen, und um zum anderen den verschiedenen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen von Menschen mit Behinderung besser gerecht werden zu können. Organisatorisch ist das Unterstützte Wohnen innerhalb der Lebenshilfe bei den Offenen Hilfen/ Ambulanten Diensten  angesiedelt.


Definition Unterstütztes Wohnen

 

Zur Zeit existiert keine allgemeingültige Definition des Unterstützten Wohnens.

Eine alternativ gebräuchliche Begrifflichkeit ist das „(Ambulant) Betreute Wohnen“.

Eine mögliche Form des Unterstütztem Wohnens ist:

  • Die ambulante, pädagogische, hauswirtschaftliche Unterstützung im Einzelfall, oder in Wohngemeinschaften (Sonderform: Paarwohnen).

Ziel des Angebots

Ziel ist es, die behinderten Menschen soweit zu unterstützen, dass sie ein hohes Maß an Selbstverantwortung und Selbstbestimmung erlangen können. Grundlage hierfür sind der berechtigte Anspruch auf Integration und Normalisierung.

  • In der Umsetzung bedeutet dies für den behinderten Menschen:

Einen normalen Tagesablauf zu leben, der die Trennung von Arbeit, Wohnen und Freizeit beinhaltet.

Die Möglichkeit am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben, Freundschaft  und Partnerschaft zu leben.

Die Angebote sind auf eine regelmäßige tägliche bis wöchentliche Durchführung hin ausgerichtet.

  • Die Inhalte der Betreuung werden auf die Bedürfnisse der behinderten Menschen abgestimmt sie sind geeignet, die bisher erworbenen Alltagskompetenzen in Bezug auf die geistige und körperliche Mobilität zu erhalten. Gleichzeitig sollen soziale Kontakte und Kommunikation mit anderen ermöglicht werden.
  • Hilfe zur Selbsthilfe, Begleitung, Beratung, Anleitung d.h., die Hinführung zu einer möglichst eigenständigen Lebensführung und Planung steht im Mittelpunkt des Hilfeangebotes.

 Betreuung und Begleitung wird in den nachfolgend genannten Bereichen angeboten:

  • Lebenspraktischer Bereich: Wohnungssuche, -gestaltung, häusliche Pflichten, Hygiene, Umgang mit Geld, Einkäufe, Kochen etc.
  • Gesundheit: Ernährung, Körperpflege, ausgewogene Lebensführung, Arztbesuche.
  • Entwicklungsförderung im persönlichen Bereich: Umgang mit Krisen und schwierigen Lebenssituationen, Konfliktbewältigung, Kooperation und Kontakt mit zentralen Lebensbereichen wie Familie, Partnerschaft, Arbeitsplatz, Wohngruppe, etc.
  • Im Bereich der Integration: Nachbarschaft, Vereine, sonstige Angebote des Gemeinwesens, Unterstützung im Aufbau von sozialen Kontakten.
  • Freizeit: Unterstützung bei der Gestaltung der arbeitsfreien Zeit, Hobbys, Neigungen und besondere Interessen, Wahrnehmung von Angeboten in der Erwachsenenbildung etc.
  • Behörden und Ämter: Unterstützung bei Antragstellungen, Ansprüche geltend machen etc.

Das Angebot  des unterstützten Wohnens richtet sich an erwachsene Menschen, die eine geistige Behinderung haben oder lernbehindert sind und die Motivation mitbringen selbstständig wohnen zu wollen.


Personal

 

  • Das zuständige Personal hat den Anspruch dem jeweiligen und individuellen Hilfebedarf der zu betreuenden Menschen gerecht zu werden.
  • Weiterhin arbeiten die Mitarbeiter/innen selbständig und verantwortungsvoll. Sie bringen ein hohes Maß an Flexibilität mit.
  • Die Begleitung der Menschen im Unterstützten Wohnen wird von pädgogischen Fachkräften übernommen.
  • Koordiniert werden die Betreuungsstunden, sowie die pädagogische Unterstützung der Bewohner und der Mitarbeiter von einer pädagogischen Fachkraft in Leitungsfunktion.
  • Das unterstützte Wohnen ist betriebsorganisatorisch ein eigener Bereich und wird durch deren Leitung  in den entsprechenden Teams vertreten.
  • Arbeitsinhalte und Funktion werden über eine Stellenbeschreibung festgelegt.
  •  Die Mitarbeiter/innen können regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.
  •  Die Mitarbeiter/innen arbeiten im Bezugssystem, Krankheit und Urlaub sind durch Vertretung geregelt.

Aufnahmeverfahren und Personenkreis

Aufnahmeverfahren:

- Der Mensch mit Behinderung äußert den Wunsch selbständig zu leben und stellt beim kommunalen Sozialhilfeträger einen Antrag.

- Durch das Erstellen eines Teilhabeplans wird’s der Hilfebedarf ermittelt.

- Eine vertragliche Regelung, im Sinne einer Leistungsvereinbarung wird zwischen Träger und Betreutem bzw. seinem Betreuer abgeschlossen.

Die behinderten Menschen sollten:

- Kenntnisse im lebenspraktischen Bereich haben (Haushalt, Hygiene, Geldverwaltung).

- Hilfe anfordern können.

- Bereit sein Verantwortung zu übernehmen.

- Ihren Tagesablauf weitestgehend strukturieren können.

Nicht aufgenommen werden können Personen, die:

-  Suchtkrank bzw. suchtgefährdet sind.

-  Sich selbst oder andere gefährden.

- Suizidgefährdet sind

- an einer schweren psychischen Krankheit leiden.

 


Rechtliche Grundlagen

Folgende rechtliche Grundlagen liegen dem Unterstützten Wohnen zugrunde:

  • UN Menschenrechtskonvention.
  • SGB IX 
  • SGB XII
  • Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Rheinland Pfalz (LWTG).
  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Bestehende Wohngruppen

Wohngruppe 1 : 6 Männer im Alter zwischen 24 – 59 Jahren, hier wird zum Herbst ein Zimmer frei.

Wohngruppe 2 : 3 Männer im Alter zwischen 26 – 69 Jahren.

Wohngruppe 3 : 3 Frauen  im Alter zwischen 21 – 23 Jahren, in dieser WG ist ein Zimmer frei.

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